Lehrgang BZF I/II
Jeder, der in der Luft auf Reisen ist und am Sprechfunkverkehr teilnehmen will, benötigt ein Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. In der BRD können drei verschiedene Berechtigungen erworben werden (AZF, BZF I, BZF II), wobei die BFZ (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis) für den Sprechfunkverkehr bei VFR-Flügen (nach Sichtflugregeln) ausreichen.
Das BZF II ist die Mindestanforderung und befähigt zum Sprechfunkverkehr in deutscher Sprache. Das BZF I umfaßt deutschen und englischen Flugfunk. Die Anmeldung zur BFZ-Prüfung erfolgt individuell bei regelmäßig stattfindenden Prüfungsterminen der Bundesnetzagentur. Zu bestehen sind eine schriftliche Prüfung (100 aus 360 Fragen), eine Englische Übersetzung (für BZF I) und ein simulierter Sprechfunkverkehr mit dem Prüfer.
Wir bieten euch an, euch mit einem Kurs speziell auf diese Prüfung vorzubereiten. Im Februar 2020 bieten wir einen Lehrgang zum BZF I und II an, der auf zwei Schulungswochenenden verteilt stattfindet.
Termin: 08./09.02. und 15./16.2.
Anmeldefrist: 24.01.2020
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